Analyse betrieblicher Altersversorgung und ihrer Rückdeckung

Aus Sicht der Unternehmen differenziert sich die betriebliche Altersversorgung (bAV) in einerseits die Vorsorge für Mitarbeiter sowie andererseits die Versorgung der Inhaber, insbesondere bspw. der geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter (GGF), von denen eine Vielzahl durch Pensionszusagen ihrer Gesellschaften abgesichert wurden und werden.

In diesem Zusammenhang können sich durch die umfangreichen Neuregelungen im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) nicht nur neue Bilanzierungsaspekte und vielfach verschärfte Finanzierungsfragen im Hinblick auf die Erfüllung bzw. Erfüllbarkeit dieser Versorgungsverpflichtungen ergeben. Vielmehr können sich in der Folge die veränderten Bilanzierungsvorschriften auch auf das Kreditrating und damit ggf. die Rahmenbedingungen der gesamten Unternehmensfinanzierung auswirken.

Wirtschaftliche und/oder rechtliche Schwachstellen bestehender Altersversorgung

Unsere Analysetätigkeit, die wir gemeinsam mit spezialisierten Kooperationspartnern sowie gerne und idealer Weise in Zusammenarbeit mit den mandantenseitigen Steuerberatern erbringen, erstreckt sich dabei aber nicht nur auf die diesbezüglichen Bilanzierungsauswirkungen und Finanzierungsaspekte. Gleichzeitig können wir unseren Mandanten über unsere Kooperationspartner auch Rechtsgutachten zu Aspekten des arbeits- und steuerrechtlichen sowie insolvenzgesicherten Bestands von Pensionszusagen ebenso zur Verfügung stellen wie versicherungsmathematische Gutachten zu den in diesem Zusammenhang relevanten Aspekten Kapitalbedarf, vorhandene Rückdeckungsanlagen sowie Rückstellungen.

Zielsetzung hierbei ist, für die betroffenen Unternehmen und Unternehmer durch eine fachdisziplinübergreifende Analyse etwaige juristische und/oder wirtschaftliche Schwachstellen in bestehenden Versorgungszusagen transparent zu machen, die z.B. in einfachen Formfehlern (fehlende Gesellschafterbeschlüsse o.ä.), unwirksamen Verpfändungserklärungen, mangelhafter Insolvenzsicherung infolge enthaltener Widerrufsvorbehalte oder einer prognostischen Unterdeckung des voraussichtlich zur Verfügung stehenden Kapitals im Verhältnis zum rechnerisch zur Verpflichtungserfüllung erforderlichen Kapitalstock bestehen können.

Ihr Vorteil: Informations-, Planungs-, Entscheidungs- und Verhandlungssicherheit

 

 

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